MIETRECHT
Der BGH zum Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende.
BGH, Urteil vom 31.01.2018 – VIII ZR 39/17:
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision zurückgewiesen und entschieden, dass ein Jobcenter, welches im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gemäß § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen kann, wenn letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht.
ABMERKUNG: Eine differenzierte Betrachtung ist dann angezeigt, wenn dass Mietverhältnis zwar beendet, die Wohnung aber noch nicht zurückgegeben wurde und die Zahlungen des Jobcenters als berechtigte Nutzungsentschädigungen angesehen werden können.
Rechtsanwalt Scharlach, Anwaltskanzlei Scharlach
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