URTEIL DER WOCHE – 16/2018 – WEG-RECHT

Das Schriftformerfordernis bei der Vertretung in Eigentümerversammlungen…

AG Erfurt, Urteil vom 28.05.2018 – 5 C 1842/17:

Das Schriftformerfordernis zum Nachweis der Bevollmächtigungen bei Eigentümerversammlungen besteht nur dann, wenn ein solches explizit in der Gemeinschaftsordnung enthalten ist.

ANMERKUNG: Enthält eine Gemeischaftsordnung keine explizite Regelung, wonach die Vertretung von Eigentümern nur nach Vorlage einer schriftlichen Originalvollmacht (Schriftform) möglich ist, so reicht auf Anforderung ein Nachweis in Textform (z.B. Fax oder E-Mail) aus.
Im Übrigen müsste sich ein Mangel der Bevollmächtigung auch kausal auf die Beschlussfassung ausgewirkt haben.

Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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